ALLGEMEINE MIET- UND VERLEIHBEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 – DEFINITIONEN

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Beträge verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer. In diesen Bedingungen haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung:

  • Gewerbetreibender: Natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag über die entgeltliche Überlassung einer Mietsache abschließt.
  • Verbraucher: natürliche Person, die nicht im Rahmen einer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag über die entgeltliche Nutzung einer Mietsache abschließt.
  • Mietobjekt: ein Objekt, das für den Aufenthalt und die Fortbewegung auf dem Wasser ausgerüstet und für Sport- oder Freizeitzwecke bestimmt ist, einschließlich der dazugehörigen Ausrüstung und des Inventars.
  • Offenes Segel- und Motorboot: Mietobjekt ohne Kajütenunterkunft.
  • Mietvertrag: die Vereinbarung, mit der sich der Unternehmer verpflichtet, dem Verbraucher gegen Entgelt einen Mietgegenstand ohne Besatzung zur Nutzung zu überlassen.
  • Elektronisch: per E-Mail oder Website.
  • Inventarliste: Liste der zum Mietobjekt gehörenden Objekte.
  • Zustandsliste: Liste, in der die Parteien den Zustand des Mietobjekts, insbesondere eventuelle Schäden, vor der Abreise festhalten.

 

ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, die zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher abgeschlossen werden.
  • Diese Bedingungen können aus dem Niederländischen in eine Fremdsprache übersetzt worden sein. Bei eventuellen Abweichungen zwischen den Texten infolge dieser Übersetzung ist der niederländische Text maßgebend.

 

ARTIKEL 3 – DAS ANGEBOT/DER ANGEBOTSPREIS

  • Der Unternehmer gibt das Angebot mündlich, schriftlich oder elektronisch ab.
  • Ein mündliches Angebot muss sofort angenommen werden, sonst verfällt es, es sei denn, es wird gleichzeitig eine Frist zur Annahme gesetzt.
  • Das schriftliche oder elektronische Angebot wird mit einem Datum versehen und ist für den angegebenen Zeitraum oder, falls kein Zeitraum angegeben ist, für zehn Arbeitstage nach dem Datum unwiderruflich.
  • Das Angebot enthält eine vollständige und genaue Beschreibung des Mietobjekts und gibt auf jeden Fall an: – den Mietzeitraum und den Abfahrts-/Ankunftshafen; – die Mietsumme mit eventuellen Zusatzkosten und die Zahlungsweise.
  • Dem Angebot ist ein Exemplar der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt.

 

ARTIKEL 4 – DIE VEREINBARUNG

  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Verbraucher zustande. Im Falle einer elektronischen Bestellung sendet der Unternehmer dem Verbraucher eine elektronische Bestätigung.
  • Die Vereinbarungen sind vorzugsweise schriftlich oder elektronisch zu treffen.
  • Eine Kopie des schriftlichen Vertrags wird dem Verbraucher ausgehändigt.

 

ARTIKEL 5 – DER PREIS UND PREISÄNDERUNGEN

  • Der Mietpreis und etwaige zusätzliche Kosten, die der Verbraucher zu zahlen hat, werden im Voraus vereinbart, ebenso wie die Befugnis zu einer zwischenzeitlichen Preisänderung.
  • Änderungen von Steuern, Zöllen und ähnlichen staatlichen Abgaben können vom Unternehmer jederzeit weitergegeben werden.

 

ARTIKEL 6 – ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  • Die Zahlung des Mietpreises hat innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Erhalt der Rechnung, in jedem Fall aber am Tag des Beginns der vereinbarten Mietzeit, im Büro des Vermieters oder durch Überweisung auf ein vom Vermieter angegebenes Bankkonto zu erfolgen.
  • Der Verbraucher gerät in Verzug, sobald das Zahlungsziel verstrichen ist. Der Unternehmer schickt nach Ablauf der Frist eine Zahlungserinnerung und gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt dieser Zahlungserinnerung zu zahlen. Erfolgt nach dem in der Zahlungserinnerung genannten Datum immer noch keine Zahlung und kann sich der Verbraucher nicht auf Umstände berufen, die er nicht zu vertreten hat, ist der Unternehmer berechtigt, ab dem Tag der Zahlung Zinsen zu berechnen. Diese Zinsen entsprechen den gesetzlichen Zinsen zuzüglich 3 % pro Jahr auf den geschuldeten Betrag.
  • Bleibt der Verbraucher nach der Zahlungserinnerung mit der Zahlung des geschuldeten Betrags in Verzug, ist der Unternehmer ebenfalls berechtigt, den in Absatz 2 genannten Betrag um die Inkassokosten zu erhöhen. Zu den außergerichtlichen Kosten gehören alle Kosten, die der Unternehmer für die Inanspruchnahme von Rechtsanwälten, Vollstreckungsbeamten und anderen Personen, die er für die Beitreibung des geschuldeten Betrags benötigt, in Rechnung stellen muss. Die außergerichtlichen Kosten werden wie folgt berechnet: 15% für die ersten 2500 € des geschuldeten Betrags; 10% für die nächsten 2500 € des geschuldeten Betrags; 5% für die nächsten 5000 € des geschuldeten Betrags; 1% für die nächsten 15.000 € des geschuldeten Betrags.
  • Beanstandungen von Rechnungen sind dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt der betreffenden Rechnung mitzuteilen, vorzugsweise schriftlich und mit einer angemessenen Beschreibung und Begründung.

 

ARTIKEL 7 – KÜNDIGUNG

  • Möchte der Verbraucher den Mietvertrag kündigen, so muss er dies dem Unternehmer so schnell wie möglich schriftlich oder elektronisch mitteilen.
    Im Falle des Widerrufs schuldet der Verbraucher dem Unternehmer einen festen Entschädigungsbetrag:
  • 15% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu drei Monaten vor Mietbeginn;
  • 50% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu zwei Monaten vor Mietbeginn;
  • 75% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Kündigung bis zu einem Monat vor Mietbeginn;
  • 100% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung innerhalb eines Monats vor Mietbeginn oder am Tag des Mietbeginns, alle oben genannten Entschädigungsbeträge, mindestens jedoch 68 €.
  • Abweichend vom vorstehenden Absatz ist im Falle der Kündigung eines Mietvertrags durch den Verbraucher, bei dem der Mietpreis 250 € nicht übersteigt, eine pauschale Entschädigung von 250 € zu zahlen:
  • 0% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zu einer Woche vor Beginn des Mietzeitraums;
  • 50% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung bis zwei Tage vor Mietbeginn;
  • 100% des vereinbarten Mietpreises im Falle einer Stornierung innerhalb von zwei Tagen vor Beginn des Mietzeitraums.

 

ARTIKEL 8 – DIE PFLICHTEN DES UNTERNEHMERS

  • Zu Beginn der Mietzeit stellt der Unternehmer dem Verbraucher den Mietgegenstand zur Verfügung. Der Unternehmer vergewissert sich, dass der Mietgegenstand in gutem Zustand ist, dass er für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann und dass er mit einer für das vereinbarte Gebiet geeigneten Sicherheitsausrüstung ausgestattet ist.
  • Der Unternehmer ist verpflichtet, den Mietgegenstand zugunsten des Verbrauchers ausreichend gegen Haftpflicht-, Kasko- und Diebstahlschäden zu versichern, und zwar für Fahrten in dem zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher vereinbarten Gebiet.
  • Der Vermieter kann dem Verbraucher nicht gestatten, wegen schlechten Wetters (Windstärke 5 Bft oder mehr) und/oder übermäßigem Alkohol- und/oder Drogenkonsum abzureisen.
  • Der Unternehmer ist verpflichtet, die Liste der Bedingungen vor der Abreise zu unterzeichnen. Der Unternehmer händigt dem Verbraucher eine Kopie der unterzeichneten Liste der Bedingungen aus.
  • Erforderlichenfalls hat der Unternehmer dem Verbraucher vor der Abreise eine Inventarliste auszuhändigen.

 

ARTIKEL 9 – DIE PFLICHTEN DES VERBRAUCHERS

  • Der Verbraucher sollte über ausreichende Kenntnisse verfügen. Verfügt der Verbraucher nicht über ausreichende Kenntnisse, was im Ermessen des Unternehmers liegt, so sollte er mindestens 18 Jahre alt sein. Diese Altersgrenze von 18 Jahren gilt nicht für offene Segelboote.
  • Der Verbraucher ist verpflichtet, das Inventar, wie es in der dem Verbraucher vom Vermieter ausgehändigten Inventarliste aufgeführt ist, und die zum Mietobjekt gehörende Sicherheitsausrüstung für den betreffenden Bereich zu überprüfen.
  • Vor der Abreise muss der Verbraucher die Liste der Zulassungsbedingungen unterschreiben.
  • Wenn das Inventar nicht mit dem auf der Inventarliste angegebenen Inventar übereinstimmt oder wenn die Sicherheitsausrüstung unvollständig oder defekt ist, sollte der Verbraucher den Vermieter vor der Abfahrt darüber informieren.
  • Der Verbraucher nutzt den Mietgegenstand als guter Familienvater und guter Fahrer und in Übereinstimmung mit der Bestimmung. Der Verbraucher darf keine Änderungen am Mietgegenstand vornehmen. Der Verbraucher darf den Mietgegenstand nicht ohne schriftliche Genehmigung des Eigentümers zum Gebrauch überlassen.
  • Wenn der Verbraucher schwimmen geht, muss der Motor immer ausgeschaltet sein.
  • Am Ende der Mietzeit übergibt der Verbraucher dem Vermieter den Mietgegenstand zur vereinbarten Zeit und am vereinbarten Ort in demselben Zustand, in dem er ihn erhalten hat.
  • Die unmittelbar mit der Nutzung des Mietobjekts verbundenen Kosten wie Maut-, Hafen-, Brücken-, Kai-, Schleusen- und Liegeplatzgebühren sowie die Kosten für Treibstoff gehen zu Lasten des Verbrauchers.
  • Der Verbraucher benötigt die Zustimmung des Unternehmers, bevor er Reparaturen durchführen kann. Der Unternehmer erstattet dem Verbraucher die Kosten für die Reparaturen, wenn bestimmte Rechnungen vorgelegt werden.
  • Die Kosten für die normale Wartung und die Behebung von Mängeln trägt der Unternehmer.
  • Der Verbraucher muss Schäden jeglicher Art oder Tatsachen und/oder Umstände, die vernünftigerweise zu einem Schaden führen können, dem Unternehmer so schnell wie möglich melden.
  • Der Verbraucher hat die Anweisungen des Eigentümers zu befolgen, um den Mietgegenstand zu erhalten und die Rechte des Eigentümers zu wahren.

 

ARTIKEL 10 – HAFTUNG

  • Der Verbraucher haftet für Schäden und/oder Verluste am Mietgegenstand, die während der Zeit, in der er den Mietgegenstand in seinem Besitz hat, eintreten, soweit sie nicht von der Versicherung gedeckt sind. Der Verbraucher haftet nicht, wenn er nachweisen kann, dass der Schaden und/oder der Verlust nicht von ihm oder einem seiner Mitmieter verursacht wurde oder ihm und/oder seinen Mitmietern nicht zugerechnet werden kann. Unter Schaden ist auch ein Folgeschaden zu verstehen.
  • Der Verbraucher haftet in vollem Umfang für alle von ihm verursachten (Folge-)Schäden, die nicht durch die in Artikel 8 genannte Versicherung gedeckt sind, wenn er den Mietgegenstand in einem Gebiet benutzt, das nicht zwischen ihm und dem Vermieter vereinbart wurde. Für die Aira 22, die Maxima Schaluppen und die Tiny Houseboats ist das Fahrgebiet auf die friesischen Binnengewässer mit Ausnahme des IJsselmeers und des Wattenmeers beschränkt. Das IJsselmeer und die Waddenzee gehören zum Fahrgebiet der Hanse 315.
  • Der Verbraucher haftet in vollem Umfang für Schäden und Kosten, die nicht durch die in Artikel 8 genannte Versicherung gedeckt sind und die darauf zurückzuführen sind, dass er die Anweisungen des Eigentümers zur Erhaltung des Mietobjekts und zur Wahrung der Rechte des Eigentümers gemäß Artikel 9 Absatz 10 nicht befolgt hat.
  • Der Unternehmer haftet nicht für Schäden an Sachen oder für Körperverletzungen/Unfälle, es sei denn, diese Schäden und/oder Verletzungen/Unfälle sind die unmittelbare Folge eines Mangels an dem vom Unternehmer zur Verfügung gestellten Mietobjekt.
  • Für den Selbstbehalt wird vom Verbraucher eine Kaution hinterlegt. Die Höhe der Kaution wird zum Zeitpunkt der Buchung vereinbart. Die Kaution für die Falken wird durch Unterzeichnung einer einmaligen Einzugsermächtigung hinterlegt. Für die anderen Boote muss die Kaution vor Beginn der Anmietung gezahlt werden. 
  • Eine erhaltene Kaution wird innerhalb von 5 Werktagen auf das Bankkonto des Verbrauchers zurückerstattet, es sei denn, es liegt ein Schaden vor.

 

ARTIKEL 11 – NICHTERFÜLLUNG DES VERTRAGS

  • Wenn der Unternehmer seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Verbraucher den Mietvertrag als aufgelöst betrachten, ohne dass der Rechtsweg beschritten werden muss. Der Unternehmer muss dann alle bereits gezahlten Beträge unverzüglich zurückzahlen.
  • Der Verbraucher hat außerdem Anspruch auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens, es sei denn, der Mangel des Unternehmers ist ihm nicht zuzurechnen.
  • Dies gilt nicht, wenn der Unternehmer eine für beide Seiten zumutbare Alternative anbietet.
  • Wird die Mietsache später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort zurückgegeben, hat der Vermieter Anspruch auf eine anteilige Erhöhung des Mietpreises und auf Ersatz weiterer (Folge-)Schäden, es sei denn, die verspätete Rückgabe ist dem Verbraucher nicht zuzurechnen.
  • Wenn der Verbraucher den Mietgegenstand nicht in dem Zustand zurückgibt, in dem er ihn erhalten hat, oder wenn er nicht gemäß Artikel 9 dieser Bedingungen gehandelt hat, ist der Vermieter berechtigt, den Mietgegenstand auf Kosten des Verbrauchers in den Zustand zu versetzen, in dem er sich bei Beginn der Mietzeit befand. Letzteres gilt nicht, wenn die vorgenannten Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind.

 

ARTIKEL 12 – BESCHWERDEN

  • Beschwerden über die Vertragsdurchführung sollten dem Unternehmer innerhalb einer angemessenen Frist, nachdem der Verbraucher die Mängel entdeckt hat oder hätte entdecken können, schriftlich oder elektronisch mitgeteilt und klar beschrieben und erläutert werden.
  • Die nicht rechtzeitige Einreichung der Beschwerde kann dazu führen, dass der Verbraucher seine Rechte in dieser Angelegenheit verliert, es sei denn, die Versäumnis der Frist kann vernünftigerweise nicht dem Verbraucher angelastet werden.
  • Wenn sich herausstellt, dass die Beschwerde nicht einvernehmlich gelöst werden kann, spricht man von einem Streitfall.

 

ARTIKEL 13 – ABWEICHUNG VON DEN BEDINGUNGEN

Individuelle Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, einschließlich Ergänzungen oder Erweiterungen, müssen schriftlich oder elektronisch zwischen dem Unternehmer und dem Verbraucher festgehalten werden.

 

ARTIKEL 14 – RECHTSWAHL

Alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.